Information nach
Art. 13 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)
Sehr geehrte
Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
im Zuge der Bearbeitung Ihrer
Bewerbung ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben. Ihre persönlichen Daten sind
uns sehr wichtig. Daher behandeln wir Ihre Daten nicht nur äußerst vertrauensvoll, sondern nehmen Ihr
Informationsrecht auch sehr ernst. Die ab 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (Im Folgenden: DSGVO)
schreibt in Art. 13 DSGVO diesbezüglich Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen:
Verantwortlichkeit
Verantwortliche Stelle Ihrer Bewerbung ist die Gemeinde Möser, vertreten durch den Bürgermeister Bernd
Köppen, Brunnenbreite 7/8, 39291 Möser, vertreten durch das Personalamt, vertreten durch Christel
Krawzoff, Telefon 039222 908 10, E-Mail: ckrawzoff@gemeinde-moeser.de.
Behördliche
Datenschutzbeauftragte:
Behördliche
Datenschutzbeauftragte bei der Gemeinde Möser ist Frau Henriette Prudlo, Telefon 039222 908 51, E-Mail: hprudlo@gemeinde-moeser.de.
Personenbezogene Daten:
Wir werden folgende personenbezogene
Daten von Ihnen verarbeiten:
-
Persönliche Identifikationsangaben: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit
-
Angaben zu Ihrem persönlichen
Werdegang
-
Angaben zu Ihrem
schulischen Werdegang
-
Angaben zu Ihrem
beruflichen Werdegang
Verarbeitungstätigkeiten:
Wir werden Ihre
Daten erheben, erfassen, speichern, verwenden, löschen und vernichten.
Verarbeitungszweck:
Zweck,
für den die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist Ihr Bewerbungsverfahren. Wir verarbeiten alle uns
von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit bei der
Gemeinde Möser bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen, als auch für
Initiativbewerbungen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung:
§ 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 9
Abs. 1, 2 DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 1, Abs. 2 LDSG
Empfänger oder
Empfängerkategorie, der die personenbezogenen Daten offengelegt werden, sind:
Mitarbeitende der Haupt- und
Personalverwaltung, sowie im Vertretungsfall die Stellvertretung, die dem Aufgabengebiet zugeordneten Vorgesetzten
(Sachgebietsleitung und Stellvertretung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte, sowie die Behördenleitung
(Bürgermeister).
Zusätzliche Hinweise:
Speicherdauer:
-
Ihre
Bewerbungsunterlagen (per Post oder E-Mail) werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
-
Ihre Kontaktdaten, die Angabe zu einer eventuell vorliegenden Schwerbehinderung, bei einer
Initiativbewerbung, Ihre Qualifikationen sowie die Daten zum Bewerbungseingang, zur
Eingangsbestätigung, Einladung zum Vorstellungsgespräch und Einstellung, Absage oder
Rücknahme der Bewerbung werden in der Bewerberdatenbank erfasst. Sie werden ein Jahr nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens gelöscht. Gleiches gilt für den im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehenden
Schriftverkehr sowie den Unterlagen zum Auswahlverfahren.
Ihre Rechte:
Nach Art. 15
DSGVO besteht ein Auskunftsrecht, ferner haben Sie als Betroffener ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Zudem haben Sie nach Art. 21
DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung
Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt,
Widerspruch einzulegen. Sofern Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 7 DSGVO verarbeitet werden,
können Sie diese jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Wir
weisen Sie jedoch darauf hin, dass es für Ihre Bewerbung erforderlich ist, Ihre persönlichen Daten
bereitzustellen. Andernfalls können wir Sie beim Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen.
Schließlich besteht ein
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt.
Ihre Haupt- und
Personalverwaltung